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Der links-populistische Ruf nach der Vermögensteuer

Einige Denkanstöße von Andreas Hofmeister

Die typischen Steuern, die wir kennen, sind Steuern auf den Lohn unserer Arbeit und auf alle unsere weiteren Einkünfte wie Zinsen, Dividende oder Miete. Ebenso typisch sind Steuern auf unseren Konsum wie die Mehrwertsteuer, Energiesteuer oder Tabaksteuer.

Eine Vermögensteuer ist anderer Art: Das Vermögen wird versteuert, weil man es gebildet und vielleicht dafür auf Konsum verzichtet hat. Einfach nur weil Vermögen vorhanden ist, soll man Jahr für Jahr etwas von seinem Eigentum dem Staat abgeben. Klingt das allein nicht schon sehr seltsam? Ist nicht unser modernes Verständnis von Eigentum, dass es nach Abzug aller Steuern und Abgaben uns gehört und ein für alle mal zu Lebzeiten vom Zugriff des Staates geschützt ist?

Dennoch wurde bis Mitte der 1990er eine Vermögensteuer erhoben und sie ist laut Verfassung grundsätzlich auch zulässig. Warum wurde die Steuer dann ausgesetzt? Weil die Steuer nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in der erhobenen Form einigen Grundsätzen der Steuergerechtigkeit widersprochen hat:

  • Gleichbehandlung:
    Die Steuer wurde nicht für alle Vermögensarten gleichermaßen erhoben. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel Immobilien wie Eigenheime und Mietshäuser davon ausgenommen.
  • Werterhalt:
    Das Vermögen muss die Vermögensteuer in irgendeiner Weise und sei es durch Wertzuwachs erwirtschaften können. Die Steuer darf nicht an die Substanz gehen. Das ist aber bei vielen Dingen nicht oder nicht immer gegeben. Immobilien, Kunst oder Antiquitäten können auch deutlich an Wert verlieren. Nicht oder nur gering verzinstes Geldvermögen sowieso.
  • Mäßigung:
    Steuern sollen derart ausgestaltet sein, dass insgesamt dem Steuerzahler mindestens etwa die Hälfte seiner Einkünfte verbleibt. Bei vielen Anlageformen zur Alterssicherung würden die Erträge nicht einmal ausreichen nur die Vermögensteuer zu zahlen.

Hinzu kommt eine für die Bemessung der Steuer jährlich zu leistende Wertermittlung samt Offenlegung aller Wertgegenstände, was im Einzelfall wohl kaum zumutbar erscheint. Es wundert also nicht, dass der Gesetzgeber nach diesem Urteil gesehen hat, dass eine Vermögensteuer unter den Auflagen des BVerfG praktisch nicht darstellbar ist und sie folglich de facto abgeschafft hat.

An diesen Fakten ändert sich auch nichts, wenn aktuell von der politischen Linken und auch einigen rot-grünen Politikern die Wiedereinführung der Vermögensteuer gefordert wird. Alle Forderungen haben nämlich eines gemein: Kein Konzept, das die Steuer verfassungsrechtlich einigermaßen sicher gestalten würde. Das gilt übrigens erst recht für jede Form einer Vermögensobergrenze.

Die Forderung nach einer Vermögensteuer ist Augenwischerei und Stammtischparole für die Einfältigen und Neider unter den Linkswählern. Allzu viele sind es zwar nicht mehr, eines ist jedoch sicher: Es sind allesamt Feinde unserer Verfassung und unserer freiheitlich sozialen Marktwirtschaft.

Was würde eine Vermögensteuer anrichten?

Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Frage stellen sich zudem weitere Fragen:

  • Maßnahmen zur Wertsteigerung
    Wer etwas wie eine Immobilie besitzt, ist in der Regel interessiert, diese zu modernisieren und auf dem neuesten Stand zu halten. Aber: Wer würde ein Gebäude aus eigenen Mitteln aufwändig sanieren oder energetisch ertüchtigen (und dabei bereits 19 % Mehrwertsteuer zahlen!), wenn diese Modernisierung dann den Wert der Immobilie und damit auch die Vermögensteuer steigert, die Jahr für Jahr zu zahlen wäre? Jede Maßnahme zur Wertsteigerung würde nur zu einer höheren Steuer führen, damit wäre es steuerlich wesentlich günstiger, sein Eigentum quasi „verkommen zu lassen“. Die Bausubstanz des ganzen Landes würde im Lauf der Zeit leiden und Zustände wie zuletzt in der „DDR“ wären bald wieder an der Tagesordnung.
  • Steuergerechtigkeit
    Wie will man Immobilien gerecht bewerten? Als Beispiel: Zwei Landwirte, einer in Bayern, der andere im Saarland, bewirtschaften gleich große Flächen eigenes Land. Bodenpreis je ha in Bayern: 65.000 €, im Saarland jedoch nur 10.000 €. Der Hof im Saarland würde folglich auf 900.000 € taxiert, der Hof in Bayern hingegen auf stolze 5 Mio €. Nach Abzug der Freigrenze hätte der Bauer in Bayern 40.000 € als Vermögensteuer zu zahlen. Und das jedes Jahr!
  • Bürgerliches Engagement
    Was wäre eigentlich mit privaten Werten, an denen ein öffentlichen Interesse besteht: Würden diese aus der Vermögensteuer ausgeklammert? Was, wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung eingeklagt würde? Wären dann nicht auch für Kunstsammlungen, Sportstätten, Forschungseinrichtungen, Schulen oder vielleicht sogar für Kirchen eine Vermögensteuer fällig? Das wäre vielfach deren Ende. Ist das wirklich gewollt?

In diesem Sinne: Wie vieles aus der rot-links-grünen Ecke ist auch der links-populistische Vorschlag nach einer Vermögenssteuer in keinster Weise zu Ende gedacht. Besser wäre, die Finger davon zu lassen.

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